Wenn Sie krank werden
Unterstützung durch Dolmetscher
Wenn Sie Schwedisch nicht sprechen und verstehen, können Sie für den Kontakt mit dem Gesundheitswesen zur sprachlichen Unterstützung einen Dolmetscher verlangen. Das Gespräch darf laut Gesetz ohne ihre Einwilligung nicht weitergegeben werden.
Krankenpflegeinformation
Sie können jeden Tag, rund um die Uhr die Krankenpflegeinformation anrufen. Dort gibt es ausgebildete Krankenschwestern, die medizinische Ratschläge geben, Fragen über Selbstbehandlung beantworten und Informationen geben können, wohin Sie sich wenden müssen, falls Sie ärztliche Behandlung brauchen.
Telefon: 031-703 15 00
Giftinformationszentrale
Wegen Fragen zu Vergiftungen rufen Sie die Giftinformationszentrale an
Telefon: 08-33 12 31
Telefonzeiten: täglich 24 Stunden
Website: http://www.giftinformationscentralen.se/
Wenn Sie schwer krank oder verletzt sind…
Wenn Sie plötzlich schwer krank oder verletzt werden, suchen Sie direkt die nächste Notaufnahme eines Krankenhauses auf. Die Notaufnahmen der Krankenhäuser nehmen rund um die Uhr Unfallopfer und Patienten mit akuten Krankheiten auf.
Das Sahlgrenska Universitätskrankenhaus hat vier Notaufnahmen:
- SU/Mölndal, Göteborgsvägen 31, Mölndal
- SU/Sahlgrenska, Gröna Stråket 4, Göteborg
- SU/Östra, Smörslottsgatan 1, Göteborg
- Drottning Silvias barn- och ungdomssjukhus, Smörslottsgatan 1, Göteborg (Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre)
Die Notaufnahmen sind über die Telefonzentrale des Krankenhauses erreichbar, Tel.: 031-342 00 00
Für Krankenwagentransport – rufen Sie 112 an
Wenn Sie es nicht schaffen, allein oder mit fremder Hilfe zum Krankenhaus zu kommen, können Sie den Notruf 112 anrufen.
Ausweis- und Krankenversicherungsdokumente
Wenn Sie die Krankenpflege in öffentlich finanzierten Pflegezentralen, Notaufnahmen oder Krankenhäusern aufsuchen, vergessen Sie Ihre Ausweis- und Versicherungsdokumente nicht. Sind Sie EU-Staatsbürger, müssen Sie die europäische Versicherungskarte oder die Bescheinigung E111 dabei haben. Mit diesen Dokumenten haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung zu den gleichen Gebühren wie in Schweden wohnhafte Personen.